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Bezirk Gänserndorf: „Klartext zur Arbeitszeitflexibilisierung“

Seit 01. September ist das Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz in Kraft - wie weit liegen die Theorie und die gelebte Wirklichkeit in der Arbeitswelt auseinander?

Die politischen Aussagen der letzten Wochen haben stark emotionalisiert. Der Generalsekretär der ÖVP, Karl Nehammer brachte klare Argumente und die Fakten zur Entstehungsgeschichte der Gesetzesänderung. Der generelle 8-Stunden-Tag bleibt nach wie vor bestehen. Darüber hinaus wird es in Zukunft möglich sein, freiwillig länger – nämlich bis zu zwölf Stunden pro Tag arbeiten zu können. Die Betonung liegt dabei auf Kann und nicht auf Muss! Die Freiwilligkeit ist dabei wesentlich! Durch diese Möglichkeit kann man tage- oder wochenweise länger arbeiten, dafür hat man auch tage- und wochenweise länger frei. Dadurch wird etwa die 4-Tage-Woche einfacher möglich. Für die geleistete Mehrarbeit wird es entweder mehr Geld oder mehr Freizeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben! Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung – die Klarstellung ist im Gesetzestext festgehalten. Bezirksobmann LAbg. Bgm. Rene Lobner betont: „Für mich ist es wichtig, dass diese Gesetzesänderungen auch für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben, es sind dies vor allem Klein- und Mittelbetriebe, wo es keinen Betriebsrat gibt, eine klare Regelung zur Arbeitszeitflexibilisierung geschaffen wurde“. So betont abschließend die Landesgeschäftsführerin BR Sandra Kern, dass die Bundesregierung richtig auf die Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reagiert hat: „Die Gespräche mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen, dass eine möglichst freie Zeiteinteilung der Arbeitszeit und längere Freizeitblocks ein wichtiges Anliegen sind.“

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